Preise / Behandlungsgebühren

Ablauf und Zeitdauer einer Hypnosesitzung

Eine Hypnosesitzung beginnt immer mit einem persönlichen Vorgespräch, in dem die individuellen Besonderheiten besprochen werden.
Wie lange die Sitzung insgesamt dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Eine reguläre Behandlungssitzung dauert incl. Vorgespräch meistens ca. eine Stunde, u.U. auch etwas länger, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Telefonisches Vorgespräch

Ein telefonisches Vorgespräch ist immer kostenfrei.
Das gleiche gilt auch für jede andere Vorinformation per E-Mail, WhatsApp etc.

Behandlungsgebühren

Die Behandlungsgebühren für hypnosetherapeutische Behandlungen in unserer Praxis werden am Ende der jeweiligen Behandlungssitzung bezahlt, wahlweise per EC-Karte oder in bar.
Sie erhalten eine Quittung und auf Wunsch eine Rechnung mit allen relevanten Angaben.

Die Kosten Ihrer Behandlung können Sie z.B. in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung haben, bekommen Sie die therapeutische Behandlung oft ganz oder anteilig erstattet.
Am besten klären Sie vorher mit der Versicherung, welche Behandlungen nach den vereinbarten Konditionen Ihres Versicherungsvertrages abgedeckt sind.

Unterschiedliche Behandlungsverfahren

In der Hypnosetherapie werden unterschiedliche Behandlungsverfahren unterschieden.
Welches Behandlungsverfahren im individuellen Fall erfolgversprechend ist, ergibt sich meist schon im Vorgespräch vor der Behandlung.

Die verschiedenen Behandlungsverfahren erfordern einen unterschiedlichen Zeitaufwand und werden darum unterschiedlich berechnet.

1. Überdeckende Behandlungsverfahren

Z. B. Raucherentwöhnung, Gewichtsreduktion etc.

Diese Behandlungsverfahren werden hauptsächlich im nicht-therapeutischen Bereich (z.B. Raucherentwöhnung oder Gewichtsreduktion) eingesetzt oder in anderen relativ leichten Fällen und nur dann, wenn keine anderen Themen oder Störungen im mentalen Bereich wie z.B. Ängste, Depressionen oder Suchterkrankungen vorliegen.
In allen anderen Fällen muss das tiefer gehende „aufdeckende / auflösende“ Behandlungsverfahren der Hypnose-Kurzzeittherapie eingesetzt werden (siehe unten)

Behandlungsgebühr 260,- Euro

2. Aufdeckende/auflösende Behandlungsverfahren der Hypnose-Kurzzeittherapie

Zur Behandlung von allen psychischen oder komplexen Störungen mit tiefer liegenden Ursachen muss ein spezielles, so genanntes „aufdeckendes und auflösendes“ Behandlungsverfahren eingesetzt werden.
Dieses Behandlungsverfahren erfordert in der Behandlungssitzung einen höheren Zeitaufwand und nennt sich „Diagnostik und Kurzzeit-Therapie in Trance“.

Mit diesem Behandlungsverfahren können wirksame Veränderungen in sehr tiefe Ebenen des Bewusstseins durchgeführt werden, um die verantwortlichen tiefen Ursachen für Themen, Störungen und Krankheiten zu verarbeiten und aufzulösen, Konflikte zu lösen und echte und dauerhafte Veränderungen zu erreichen.

Nähere Informationen zu diesem tiefer gehenden Behandlungsverfahren finden Sie hier

In diesem Behandlungsverfahren ist pro Sitzung eine so genannte therapeutische Doppelstunde von insg. 90 Minuten (2 zusammenhängende Therapieeinheiten) erforderlich.
Eine kürzere Behandlungszeit pro Sitzung ist in diesem Behandlungsverfahren nicht möglich.
Zugrunde gelegt wird zur Berechnung eine Therapieeinheit à 180.- Euro

Die Behandlungsgebühr für diese therapeutische Doppelstunde beträgt also 360.- Euro

3. Behandlung mit mehreren Personen

Grundsätzlich ist In der therapeutischen Hypnose immer eine Einzelsitzung optimal, denn nur dann kann der Hypnosetherapeut auf alle individuellen Zusammenhänge und Persönlichkeitsmerkmale des Einzelnen eingehen.
Wir setzen grundsätzlich niemals Menschen, die sich untereinander nicht kennen, zusammen in eine Sitzung.

Wenn es aber gewünscht wird, ist bei Zielsetzungen im nicht-therapeutischen Bereich wie Gewichtsreduktion oder Raucherentwöhnung auch eine Behandlung mit mehreren Personen möglich.
Der Vorteil einer solchen gemeinsamen Sitzung ist die günstigere Behandlungsgebühr für jeden einzelnen.

Wenn Sie also eine oder mehrere Personen mitbringen möchten, die Sie kennen, also Freunde, Verwandte oder Arbeitskollegen, dann kann man diese Sitzung gerne auch gemeinsam durchführen.
Man sollte aber hierbei darauf achten, dass die Voraussetzungen der einzelnen Beteiligten nicht allzu weit auseinander liegen.

Die Behandlungsgebühr für eine Einzelsitzung im überdeckenden Behandlungsverfahren beträgt 260.- Euro.
Bei einer Behandlung mit zwei und mehr Personen reduzieren sich die Kosten wie folgt:
Behandlung mit 2 Personen EUR 172.- pro Person
Behandlung mit 3 Personen EUR 152.- pro Person
Behandlung mit 4 Personen EUR 143.- pro Person.
Größere Gruppen sind nicht empfehlenswert.

5. Rückführung in die Vergangenheit

Jeder Mensch hat in seinem Unterbewusstsein alle Erfahrungen abgespeichert, die er jemals gemacht hat – und zwar vom ersten Augenblick seines Daseins an. In der Trance können wir alle Erinnerungen wieder erleben, die wir jemals gemacht haben, indem wir Schritt für Schritt zurück in unsere eigene Vergangenheit gehen.

Auf diese Weise konnten wir schon vielen Menschen mit einer Rückführung in Hypnose helfen, sich an wichtige vergessene Begebenheiten oder Einzelheiten zu erinnern oder z.B. verlegte Gegenstände wieder zu finden.
In den meisten Fällen erhält man in einer Sitzung schon die gewünschten Ergebnisse. Letzten Endes hängt das Ergebnis natürlich immer davon ab, wie weit das Unterbewusstsein bereit ist, sich zu öffnen und die Vergangenheit preiszugeben.

Eine Rückführungssitzung erfordert immer eine therapeutische Doppelstunde, die Gebühr beträgt 360,- Euro.

Rückführung im therapeutischen Kontext

Im therapeutischen Kontext wird die Rückführung eingesetzt, um die Ursachen und initialen Auslöser für Leiden oder Erkrankungen herauszufinden. Auch dies funktioniert sehr zuverlässig, jedoch sollten solche Rückführungen immer nur im Kontext einer qualifizierten Hypnosetherapie durchgeführt werden.

Allein das Wissen um die Ursache einer Erkrankung oder Störung reicht nicht aus, um Störungen aufzulösen oder Probleme zu bewältigen, sondern hierzu muss immer die Ursache aufgedeckt werden.
Parallel dazu müssen die mentalen Strukturen und alle Verknüpfungen, die sich daraus ergeben haben und die dann der eigentliche Auslöser für die Störung sind, direkt im Zusammenhang aufgelöst werden. Nur dann ergibt diese Behandlung einen Sinn, und nur dann kann eine schnelle Besserung erreicht werden.

Hier ist also immer eine fachkundige hypnotherapeutische Behandlung erforderlich, in der dann oft eine Rückführung (Altersregression) ein Bestandteil der Behandlung ist.

Eine Rückführungssitzung erfordert immer eine therapeutische Doppelstunde, die Gebühr beträgt 360,- Euro

6. Therapeutische Beratung

Viele Patienten möchten sich verständlicherweise im Vorfeld einer Behandlung über die Möglichkeiten der Hypnosetherapie informieren.

Den meisten Patienten reicht hierzu ein ausführliches und informatives Telefonat im Vorfeld der Behandlung aus, um zu klären, ob dieser Behandlungsansatz für sie der richtige ist.
Jedes telefonische Informationsgespräch ist selbstverständlich immer kostenfrei.

Wird darüber hinaus ein persönliches therapeutisches Beratungsgespräch gewünscht, so ist auch dieses selbstverständlich möglich.
Hierbei ist aber zu beachten, dass solche therapeutischen Beratungen nach dem Therapiegesetz nicht kostenfrei angeboten werden dürfen.

Sobald also in einer persönlichen therapeutischen Beratung eine Anamnese durchgeführt oder Diagnosen gestellt oder konkrete therapeutische Maßnahmen eingesetzt oder besprochen oder empfohlen werden sollen, muss diese persönliche Beratung berechnet werden.
Für eine persönliche therapeutische Beratung mit Anamnese und Diagnostik werden max. 30 Minuten angesetzt, die Beratungsgebühr beträgt 120,- Euro.
Sollte aufgrund einer sehr komplexen Thematik eine längere Beratungszeit erforderlich sein, empfiehlt es sich, anstelle eines separaten Beratungsgesprächs direkt mit einer regulären Behandlungssitzung zu beginnen

Hinweis zur Umsatzsteuer

Nach § 4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) sind die von Ärzten und Therapeuten erbrachten Leistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Das bedeutet, auf die hier aufgeführten Behandlungsgebühren wird keine zusätzliche MwSt erhoben.
Dies betrifft jedoch nur Leistungen, die primär der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten oder krankheitswertigen Störungen dienen.
Alle anderen Leistungen wie z.B. Coaching, Mentaltraining etc. sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen und verstehen sich darum zzgl. 19% MwSt

Diese Gebührenlste ist gültig seit 14. November 2022.
Alle vorherigen Gebührenlisten werden hiermit ungültig

Hypnotisierbarkeit

In diesem Zusammenhang noch einmal eine Erläuterung zur Hypnotisierbarkeit

Oft hört man die Aussage: „Mich kann man nicht hypnotisieren, dafür habe ich einen zu starken Willen“.
Grundsätzlich gilt die Regel: Jeder gesunde Mensch, der schlafen und träumen kann, ist auch hypnotisierbar.
Letzten Endes hängt es immer von der Fähigkeit des Hypnotiseurs ab, ob eine Hypnose stattfindet oder nicht

Nicht hypnotisierbar sind z.B. Menschen mit geistigen Behinderungen

7. Kontraindikationen

Hypnose sollte nicht angewendet werden bei Vorliegen von Psychosen und Anfallserkrankungen sowie bei allen Störungen, die mit plötzlichen Episoden von Muskelversagen einher gehen.

Hierzu gehört vor allem die Epilepsie mit allen Randgebieten, aber auch z.B. Narkolepsie, insbesondere wenn sie mit Kataplexie einhergeht.

Um auf jeden Fall jede mögliche Gefährdung des Patienten auszuschliessen, darf Hypnosetherapie bei Vorliegen solcher Störungen nicht angewendet werden.
Auch bei diesbezüglich unklarer Diagnostik sollte Hypnosetherapie sicherheitshalber nicht eingesetzt werden.
Im Zweifelsfall entscheidet der Hypnosetherapeut nach der Diagnosestellung, ob eine gefahrlose hypnosetherapeutische Behandlung möglich ist

Sollte der Therapeut nach eingehender Beratung und Anamnese entscheiden, dass eine hypnotherapeutische Behandlung nicht stattfinden kann (z.B. aus den o.a. Gründen) ), fällt für die therapeutische Beratung und Anamnese eine Beratungsgebühr in Höhe von 120.- Euro an

 8. Wie viele Sitzungen?

In welchem Umfang eine Behandlung insgesamt erforderlich sind, hängt immer vom Einzelfall und den individuellen Besonderheiten ab.

In aller Regel ist die Behandlungszeit in der Hypnosetherapie aber deutlich kürzer als in vielen anderen Therapien.

Oft beschränkt sich der Umfang der Therapie auf nur wenige Sitzungen, in vielen Fällen konnten auch nach nur einer Behandlungssitzung schon deutliche Verbesserungen erzielt werden.

Eine konkrete Einschätzung oder Prognose lässt sich erst in der ersten Sitzung abgeben, nachdem der behandelnde Therapeut eine Diagnose gestellt hat

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

02104 – 95 24 35

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